Nachdem wir einen Hinweis bekommen haben, dass Geocoins bei der Deutschen Post als Wertgegenstände gezählt werden und sie somit nicht versichert sind, hatten wir schon kurz einen Bericht erfasst. Ebenso hatten wir vor langer Zeit schon mal einen Beitrag verfasst, wie man Geocoins richtig versendet. Dieser Artikel ist nun auch nicht mehr ganz so zeitgemäß, zumindest was das Transportunternehmen angeht. Daher nun dieses Update bezüglich der Versandart.
Rechtliches
Zunächst muss geklärt werden, welche Vertragspartner sich gegenüberstehen. Beginnen wir mal mit dem sogenannten C2C-Geschäft (Verbraucher zu Verbraucher), beide Vertragspartner sind einander ebenbürtig. Dies trifft wohl am meisten zu, wenn es um Tausch- und/oder Kaufgeschäfte zwischen zwei Sammlern geht.*
Sofern Ware versendet werden muss (Versendungskauf) wird i.d.R. ein Dritter als Transporteur (derzeit zumeist die Deutsche Post) eingesetzt. Bei einem C2C-Geschäft geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware (Geocoins) an den Transporteur übergeben hat. Siehe dazu Versendungskauf, §447 BGB
Wichtig dabei, der Versender muss die Ware ordnungsgemäß aund Warentauglich verpacken.
Im Klartext bedeutet das, dass wenn eine Sendung, die ordnungsgemäß verpackt ist, nicht beim Käufer ankommt, die Ware dennoch bezahlt werden muss bzw. der Tauschgegenstand versendet werden muss. Ansprüche kann der Käufer nur gegen den Transporteur stellen.
An dieser Stelle kommen wir nun zum zweiten Problem. Ein „Einschreiben Einwurf“ ist zwar bis zu 25 € versichert, aber keine Valoren. Da nun aber die Deutsche Post die Geocoins als Wertgegenstände einstuft, fallen diese in die Valoren II. Klasse und sind laut AGB unzulässig per Brief zu versenden.
Besteht der Käufer darauf, dass die Geocoin per Brief (Einschreiben oder nicht, ist egal), trägt er alleine das Risiko und nicht der Verkäufer.
Anders sieht es bei dem B2C-Geschäft (Unternehmer zu Verbraucher) aus, hier trägt der Verkäufer das volle Transportrisiko.
Und wie versende ich nun?
Das ist eine gute Frage. 🙂 Entweder, wie bisher im Luftpolsterumschlag mit der Deutschen Post oder aber als Paket. Hier sind die Versandkosten allerdings ein wenig höher. Des Weiteren gibt es das Problem beim Versand mit z.B. DHL. Hier gibt es Mindestmaße, die zu beachten sind. Derzeit muss das Paket mindestens 15x11x1 cm groß sein. Die Breite und Länge sollten nicht das Problem sein. Und die 1cm Höhe kann man ja erreichen, in dem man den Luftpolsterumschlag ein wenig mehr ausfüttert.
Um die Frage nun konkret zu beantworten. In der Regel ist ja so, dass der Käufer die Versandkosten trägt. Also einfach mit dem Käufer abstimmen. Möchte er die erhöhten Versandkosten nicht zahlen, sollte man ihn nochmal darauf hinweisen, dass bei einem Briefversand das Risiko trägt. Dies sollte man auch irgendwie schriftlich festhalten. Denn kommt eine Sendung nicht an, ist man als Verkäufer schnell der Dumme.
Bei einem reinen Tauschgeschäft sollten sich beide Tauschpartner ebenfalls auf die gleiche Versandart einigen. Hier entstehen ja für beide Seiten die gleichen Kosten.
Denn wie oben bereits beschrieben trägt der Empfänger das Risiko.
Generell sollte man sich die AGB des jeweilen Transportunternehmens genauer anschauen, um nicht vor einer bösen Überraschung zu stehen.
Das Ganze ist nur eine Empfehlung und keinesfalls ein Muß. Hier gibt es noch ein wenig interessante Lektüre.
Versand von Schmuck und Wertsachen
Versand von Münzen und Medaillen
*Dies gilt für Geschäfte bei ebay, in sozialen Medien sowie andere Internetplattformen.
Mit dem neuen Service der Post müsste auch das Versenden von Geocoins versichert sein… (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CDQQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.ksta.de%2Fgeld%2Fangebot-der-post-ab-juli-kann-man-bargeld-per-brief-schicken%2C21116712%2C27633068.html&ei=uFCxU7GZOIKjPavlgKAM&usg=AFQjCNGCU3rt7oL8FwaWgJZa3d7BPQpSmg&sig2=bWCpr0uFhwhFqEKsxxAEwg&cad=rja)
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